[ AVM FORGE JOURNAL ]
Förderung für die Website 2026: Was nach KMU.DIGITAL noch übrig ist
KMU.DIGITAL nimmt keine Anträge mehr an. Welche Zuschüsse es für eine neue Website in der Steiermark und in Wien noch gibt und warum die Reihenfolge von Antrag und Auftrag über das Geld entscheidet.
Website-Förderung 2026: Was nach KMU.DIGITAL noch übrig ist
Auf manchen Agenturseiten steht noch immer, dass der Bund bis zu 30 Prozent deiner neuen Website zahlt. Gemeint ist KMU.DIGITAL, das bekannteste Förderprogramm für Digitalisierung in kleinen Betrieben. Wer sich heute darauf verlässt, plant mit Geld, das es nicht mehr gibt.
Ganz ohne Zuschuss stehst du trotzdem nicht da. Die Töpfe sind kleiner und meist an eine Branche oder ein Bundesland gebunden. Beworben werden sie kaum. Dieser Artikel sortiert, was mit Stand 28. Oktober 2026 tatsächlich offen ist, mit Schwerpunkt Steiermark und Wien. Alle Beträge stammen aus den verlinkten Programmseiten. Förderbedingungen ändern sich, deshalb gilt vor jeder Entscheidung die Seite des Förderträgers und nicht dieser Text.
KMU.DIGITAL: Budget aufgebraucht, keine Fortsetzung 2027
KMU.DIGITAL lief seit 2017 als gemeinsames Programm von Wirtschaftskammer und Wirtschaftsministerium, abgewickelt über die aws. Die vierte Auflage startete im Mai 2024, und am 7. Mai 2026 öffnete laut aws noch einmal eine Einreichphase für die Umsetzungsförderung.
Dieses Geld ist weg. Auf kmudigital.at steht inzwischen, dass das Budget von KMU.DIGITAL 4.0 vollständig ausgeschöpft ist. Neue Anträge auf Beratungs- oder Umsetzungsförderung sind nicht möglich, und das Programm wird wegen der Budgetkonsolidierung ab 2027 nicht fortgeführt.
Für dich heißt das: Wenn dir jemand jetzt noch eine KMU.DIGITAL-Förderung für deine Website in Aussicht stellt, frag nach der Quelle. Entweder ist die Seite veraltet, oder das Angebot rechnet mit einem Zuschuss, den du nicht bekommen wirst.
Steiermark: Lebens!Nah der SFG
Das interessanteste Programm für steirische Betriebe ist Lebens!Nah der Steirischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft (SFG). Der Name klingt nach Dorfgreißler, die Zielgruppe ist aber breiter: Handel, Gewerbe und Handwerk sowie Dienstleister mit Kundenkontakt, sofern mehr als die Hälfte des Umsatzes mit Privatkunden erzielt wird. Eine Friseurin in Gleisdorf passt genauso hinein wie eine Tischlerei, die vor allem Küchen für Privathaushalte baut.
Im Bereich Online-Marketing fördert die SFG unter anderem die erstmalige Erstellung einer Website oder eines Online-Shops. Die Eckdaten laut WKO-Förderdatenbank:
- Zuschuss bis zu 30 Prozent, höchstens 2.500 Euro
- Mindestprojektvolumen 3.000 Euro
- gültig bis auf Widerruf, also ohne fixe Frist
- Antrag online über das Förderportal der SFG
Zwei Details sind wichtig. Erstens steht dort „erstmalige Erstellung“. Wer schon eine Website hat und sie erneuern will, sollte vorher bei der SFG nachfragen, ob das Projekt trotzdem hineinpasst. Zweitens muss der Antrag vor Projektbeginn eingereicht werden. Kosten, die davor entstehen, zählen nicht.
Steiermark: die kleinen Töpfe der Innungen und Gremien
Weniger bekannt sind die Förderaktionen einzelner Fachorganisationen der Wirtschaftskammer Steiermark. Sie sind klein, oft schnell vergeben und nur für Mitglieder der jeweiligen Innung oder des Gremiums gedacht. Zwei Beispiele aus 2026 zeigen, wie unterschiedlich sie aufgebaut sind.
Die Landesinnung Fußpflege, Kosmetik, Massage fördert die erstmalige Erstellung oder wesentliche Adaptierung einer Website oder eines Online-Shops mit einem Drittel der Kosten. Die Mindestinvestition liegt bei 2.000 Euro netto, die Förderung bei höchstens 1.000 Euro pro Betrieb. Umsetzen muss ein Unternehmen mit Sitz in der Steiermark. Für das ganze Jahr stehen 20.000 Euro zur Verfügung, vergeben in der Reihenfolge des Einlangens. Neue Fotos oder ein geändertes Design zählen ausdrücklich nicht.
Das Landesgremium des Versand-, Internet- und allgemeinen Handels zahlt 50 Prozent der Nettokosten, maximal 500 Euro pro Jahr und Betrieb. Wer einen steirischen Dienstleister beauftragt, bekommt 10 Prozent des Förderbetrags dazu, höchstens 50 Euro. Gefördert werden etwa Website-Checks, KI-Funktionen für Website oder Webshop und die Prüfung der AGB. Hosting, Domain, Suchmaschinenoptimierung und Social-Media-Werbung sind ausgeschlossen. Voraussetzung ist mindestens ein Jahr aktive Mitgliedschaft, eingereicht wird bis 31. Dezember 2026.
Für eine komplette Website sind 500 Euro wenig. Für einen Prüfauftrag oder eine klar abgegrenzte Erweiterung kann es sich trotzdem lohnen. Ob deine eigene Fachgruppe etwas Ähnliches anbietet, steht oft nur in der Förderdatenbank. Ein Anruf bei der Innung oder ein Blick in die Förderübersicht der WKO mit dem Filter Steiermark kostet zehn Minuten.
Wien: Förderung Digitalisierung der Wirtschaftsagentur
In Wien ist die Förderung Digitalisierung der Wirtschaftsagentur deutlich größer: bis zu 50 Prozent, maximal 50.000 Euro pro Projekt, Mindestprojektgröße 10.000 Euro. Antragsberechtigt sind KMU, die seit mindestens einem Jahr in Wien tätig sind. Der nächste Einreichstichtag ist der 31. Dezember 2026.
Für eine reine Website hilft dir das allerdings nicht. Unter „Was wird nicht gefördert?“ nennt die Wirtschaftsagentur ausdrücklich die Erstellung oder Erneuerung von Webseiten und Webshops als Einzelmaßnahme. Die Förderung zielt auf größere Digitalisierungsvorhaben. Wer nur einen neuen Auftritt braucht, ist hier falsch. Auch hier gilt: Umgesetzt werden darf erst nach der Einreichung.
Betriebe in anderen Bundesländern finden ihre Programme bei der jeweiligen Landesförderstelle. Die Bedingungen unterscheiden sich von Land zu Land stark, und für alle neun reicht ein Artikel nicht.
Antrag und Auftrag: zwei Reihenfolgen, die man nicht verwechseln darf
Wer die Reihenfolge verwechselt, verliert den Zuschuss. Und die Programme oben folgen zwei gegensätzlichen Regeln.
Bei der SFG und der Wirtschaftsagentur Wien gilt: erst einreichen, dann beginnen. Was vor dem Antrag beauftragt oder bezahlt wurde, ist in der Regel verloren. Was genau als Projektbeginn zählt, ob schon die Unterschrift unter dem Angebot oder erst die erste Rechnung, regelt die jeweilige Richtlinie. Frag das vor der Beauftragung schriftlich nach.
Bei den Innungs- und Gremialförderungen ist es umgekehrt. Du reichst nach Abschluss ein, mit Rechnung, Zahlungsnachweis und Screenshots der fertigen Website. Das Risiko liegt hier woanders: Der Topf ist begrenzt und wird nach Eingang verteilt. Wenn du im November einreichst, kann das Jahresbudget schon aufgebraucht sein. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht.
Ob sich zwei Förderungen für dasselbe Projekt kombinieren lassen, steht ebenfalls in den Richtlinien. Verlass dich nicht darauf, sondern klär das vorab mit beiden Stellen.
Was das für dein Website-Angebot bedeutet
Förderstellen rechnen mit Nettobeträgen und mit klar abgegrenzten Leistungen. Ein Angebot, das Website, Hosting für drei Jahre und laufende Betreuung in einer Pauschale zusammenfasst, macht die Abrechnung schwierig, weil laufende Kosten bei mehreren Programmen ausdrücklich ausgeschlossen sind. Bitte deinen Anbieter deshalb um ein Angebot, in dem die einmalige Erstellung getrennt von Hosting, Wartung und Inhalten ausgewiesen ist. Wie man Website-Angebote Position für Position liest, beschreibt unser Leitfaden zum Vergleich von Webdesign-Angeboten.
Bau das Projekt außerdem nicht um die Förderung herum. 2.500 Euro von der SFG sind ein willkommener Beitrag, aber kein Grund, eine Website größer oder kleiner zu planen, als dein Betrieb sie braucht. Rechne das Projekt zuerst ohne Zuschuss durch. Wenn es sich nur mit Förderung rechnet, schau dir den Umfang noch einmal an. Unsere aktuellen Paketpreise findest du in der Kostenübersicht.
Wenn du in der Steiermark sitzt und eine neue Website planst, schreib vor jeder Unterschrift zwei kurze E-Mails. Eine an deine Innung oder dein Gremium bei der WKO Steiermark mit der Frage, ob es 2026 noch eine Förderaktion für Websites gibt und wie viel im Topf ist. Eine an die SFG mit einer Beschreibung deines Betriebs und der Frage, ob Lebens!Nah passt und was als Projektbeginn gilt. Mit beiden Antworten weißt du, ob du erst einreichen oder gleich beauftragen kannst.